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Änderungen der Regeln für Feldhockey zum 1. August 2011 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Hannes Schmidt   
Sonntag, den 14. August 2011 um 18:16 Uhr

Nach umfangreichen Regeländerungen in der letzten Feldhockeysaison, wird die FIH

die Regeln, auch unter Berücksichtigung der Olympischen Spiele in London im kommenden

Jahr, offiziell nicht ändern.

 

Allerdings erprobt der Weltverband momentan bei diversen „World Level Events“ eine

geänderte Handhabung bezüglich der Ausführung der Strafecke sowie eine Modifikation

der grünen Karte. Diese Änderungen werden aller Voraussicht nach erst nach

den Olympischen Spielen in das Regelwerk integriert. Um vor allem den Nationalspielern

in der bevorstehenden Feldsaison 2011/12 möglichst internationale Rahmenbedingungen

zu bieten, werden nachstehende Regeländerungen im Geltungsbereich

des gesamten DHB mit Wirkung zum 1. August 2011 umgesetzt:

 

Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke (§ 13.7)

 

§13.7.c) Wenn ein verteidigender Spieler vor der Ausführung die Mittellinie oder die

Grundlinie überquert, ist die Strafecke zu wiederholen.

 

DHB: Wenn ein verteidigender Feldspieler, außer dem Torwart oder dem

Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, die Grundlinie vor der Ausführung

der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler hinter die

Mittellinie begeben. Im Fall, dass der Torwart oder der Feldspieler mit den

Rechten eines Torwarts, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke

überquert, muss sich ein beliebiger verteidigender Feldspieler hinter die Mittellinie

begeben. In beiden Fällen wird der Feldspieler nicht ersetzt und die

Mannschaft verteidigt die Strafecke mit einem Spieler weniger, solange die

Strafecke nicht beendet ist (vgl. §13.5).

Jedes weitere zu frühe Herauslaufen bei derselben oder einer weiteren

Strafecke wird dem beschriebenen Ablauf entsprechend geahndet.

 

§13.7.d) Wenn ein angreifender Spieler vor der Ausführung den Schusskreis betritt,

ist die Strafecke zu wiederholen.

 

DHB: Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung

der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie

begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die

Strafecke wird in diesem Fall wiederholt.

Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe

des Balls an, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie

begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden.

Die Strafecke wird auch in diesem Fall wiederholt.

 

Diese Regel gilt in beiden Fällen solange, bis die Strafecke beendet ist (vgl.

§13.5). Jeder weitere Regelverstoß dieser Art wird dem beschriebenen Ablauf

entsprechend geahndet.

 

Persönliche Strafen (§ 14)

 

§14.1 Bei jeglichem Regelverstoß kann der betreffende Spieler

 

b) durch Zeigen der grünen Karte verwarnt werden;

 

DHB: Bei einer grünen Karte soll der Ausschluss auf Zeit für den betreffenden

Spieler, unabhängig von der Art des Vergehens, 2 Minuten

betragen. Die Schiedsrichter sind für die Überwachung der Strafzeit

gemäß § 14.2 zuständig. Sie sollen dem Spieler, wenn es den Regeln

entspricht und der Spielverlauf es zulässt, umgehend nach Ablauf der

Strafzeit die weitere Teilnahme am Spiel erlauben.

 

Richtlinien für persönliche Strafen

III. Konkrete Ahndung absichtlicher Regelverstöße durch eine Karte

 

1. Grüne Karte

 

c) Bei einer grünen Karte soll der Ausschluss auf Zeit für den betreffenden

Spieler, unabhängig von der Art des Vergehens, 2 Minuten betragen.

Die Schiedsrichter sind für die Überwachung der Strafzeit gemäß § 14.2

zuständig.

 

Mönchengladbach, 11.August 2011

 

Christian Blasch

 

Regelwerk

Schiedsrichter- und Regelausschuss

Deutscher-Hockey-Bund e.V.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 14. August 2011 um 18:16 Uhr
 

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