Nach umfangreichen Regeländerungen in der letzten Feldhockeysaison, wird die FIH
die Regeln, auch unter Berücksichtigung der Olympischen Spiele in London im kommenden
Jahr, offiziell nicht ändern.
Allerdings erprobt der Weltverband momentan bei diversen „World Level Events“ eine
geänderte Handhabung bezüglich der Ausführung der Strafecke sowie eine Modifikation
der grünen Karte. Diese Änderungen werden aller Voraussicht nach erst nach
den Olympischen Spielen in das Regelwerk integriert. Um vor allem den Nationalspielern
in der bevorstehenden Feldsaison 2011/12 möglichst internationale Rahmenbedingungen
zu bieten, werden nachstehende Regeländerungen im Geltungsbereich
des gesamten DHB mit Wirkung zum 1. August 2011 umgesetzt:
Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke (§ 13.7)
§13.7.c) Wenn ein verteidigender Spieler vor der Ausführung die Mittellinie oder die
Grundlinie überquert, ist die Strafecke zu wiederholen.
DHB: Wenn ein verteidigender Feldspieler, außer dem Torwart oder dem
Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, die Grundlinie vor der Ausführung
der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler hinter die
Mittellinie begeben. Im Fall, dass der Torwart oder der Feldspieler mit den
Rechten eines Torwarts, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke
überquert, muss sich ein beliebiger verteidigender Feldspieler hinter die Mittellinie
begeben. In beiden Fällen wird der Feldspieler nicht ersetzt und die
Mannschaft verteidigt die Strafecke mit einem Spieler weniger, solange die
Strafecke nicht beendet ist (vgl. §13.5).
Jedes weitere zu frühe Herauslaufen bei derselben oder einer weiteren
Strafecke wird dem beschriebenen Ablauf entsprechend geahndet.
§13.7.d) Wenn ein angreifender Spieler vor der Ausführung den Schusskreis betritt,
ist die Strafecke zu wiederholen.
DHB: Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung
der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie
begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die
Strafecke wird in diesem Fall wiederholt.
Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe
des Balls an, muss sich der betreffende Spieler hinter die Mittellinie
begeben, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden.
Die Strafecke wird auch in diesem Fall wiederholt.
Diese Regel gilt in beiden Fällen solange, bis die Strafecke beendet ist (vgl.
§13.5). Jeder weitere Regelverstoß dieser Art wird dem beschriebenen Ablauf
entsprechend geahndet.
Persönliche Strafen (§ 14)
§14.1 Bei jeglichem Regelverstoß kann der betreffende Spieler
b) durch Zeigen der grünen Karte verwarnt werden;
DHB: Bei einer grünen Karte soll der Ausschluss auf Zeit für den betreffenden
Spieler, unabhängig von der Art des Vergehens, 2 Minuten
betragen. Die Schiedsrichter sind für die Überwachung der Strafzeit
gemäß § 14.2 zuständig. Sie sollen dem Spieler, wenn es den Regeln
entspricht und der Spielverlauf es zulässt, umgehend nach Ablauf der
Strafzeit die weitere Teilnahme am Spiel erlauben.
Richtlinien für persönliche Strafen
III. Konkrete Ahndung absichtlicher Regelverstöße durch eine Karte
1. Grüne Karte
c) Bei einer grünen Karte soll der Ausschluss auf Zeit für den betreffenden
Spieler, unabhängig von der Art des Vergehens, 2 Minuten betragen.
Die Schiedsrichter sind für die Überwachung der Strafzeit gemäß § 14.2
zuständig.
Mönchengladbach, 11.August 2011
Christian Blasch
Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss
Deutscher-Hockey-Bund e.V.